Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Kerstin Myra Voss
Heilpraktikerin für Psychotherapie,
Seminarleitung
Bachstraße 17
83209 Prien am Chiemsee
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Kerstin Myra Voss nach diesem Vertrag, nachstehend „Vertragsgeber“ genannt mit seinem Vertragsnehmer, nachstehend "Teilnehmer" genannt. 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Vertragsgeber absenden.
2. Vertragsgegenstand Der Vertragsgeber bietet psychotherapeutische, energetische und spirituelle Einzelsitzungen und Seminare im Sinne von Lebensberatung und Persönlichkeitsentwicklung an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Vertragsgeber unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und in selbst gewählten Medien bekannt gegeben. Seminare werden vom Vertragsgeber selbst, in Verbindung mit Kooperationspartnern und ggf. im Auftrag geplant und durchgeführt.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Vertragsgeber kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg - durch elektronische Post - oder durch mündliche Absprache.
3.2 Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung per Post oder auf elektronischem Weg.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsschulung, schließt der Vertragsgeber mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Vertragsgeber behält sich vor, bis 2 Wochen vor Seminarbeginn die Durchführung des Seminars nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für dieses Seminar so gering ist, dass die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für das Coaching oder das Seminar richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Vertragsgebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese ist aus dem Internetauftritt des Vertragsgebers und aus der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt im Regelfall bar zum Seminarbeginn, außer es sind ausdrücklich in der Seminarbeschreibung andere Modalitäten angegeben. Beim Coaching erfolgt die Barzahlung am Ende der Beratung.
4.3 Im Falle von Rechnungsstellung ist die Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Vertragsgeber ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Vertragsgeber auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Preise des Vertragsgebers verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Vertragsgeber und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Vertragsgeber vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Bei Absage durch den Teilnehmer bis 4 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,-Euro erhoben. Danach wird 50% der Teilnahmegebühr erhoben.
Ab 1 Woche vor Beginn fallen 100% der Teilnahmegebühr an. Bei Seminaren, bei denen ein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, reduzieren sich die Kosten auf 50,- Euro Bearbeitungsgebühr.
5.3 Für die wiederholte Teilnahme an den Modulen des Seminars „ Aura“ gilt ein reduzierter Wiederholertarif von 50%, sofern das Seminar nicht ausgebucht ist. Bei ausgebuchtem Seminar gilt der volle Preis.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer mündlichen Abmahnung das Seminar nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Seminars nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Vertragsgeber vor, den Teilnehmer von dem Seminar auszuschließen und die Teilnahmegebühr einzubehalten. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Vertragsgeber ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen des Seminars weisungsbefugt.
7. Spezielle Teilnahmebedingungen
7.1. Die Teilnahme an den Coachings und Seminaren des Vertragsgebers dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiterzugeben.
7.2. Die Seminare des Vertragsgebers basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Terminen selbst. Ton- oder Bildaufzeichnungen für den eigenen privaten Gebrauch sind mündlich beim Vertragsgeber zu beantragen. Das Urheberrecht des Vertragsgebers ist zu beachten.
8. Verschwiegenheitspflicht
Der Vertragsgeber verpflichtet sich, während der Dauer eines Coachings bzw. eines Seminars und auch nach dessen Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönlichen Themen des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.
9. Haftung
9.1 Der Vertragsgeber haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vertragsgeber ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Vertragsgeber in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Prien, den 24. Mai 2019